Auch weiterhin gibt es keinen Zivildienst in Belarus für junge Männer, die aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigern. Belarus verletzt damit nach wie vor das Menschenrecht auf Gewissensfreiheit.
Nachdem belarussische NGOs – unterstützt von einer von Libereco initiierten internationalen Kampagne – politischen Druck erzeugt hatten, entschied die belarussische Regierung im Februar dieses Jahres, ein Zivildienstgesetz zu erarbeiten. Obwohl einige Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen in den letzten Monaten freigesprochen oder die Höhe ihrer Geldstrafen abgesenkt wurde, sind sie weiterhin verpflichtet ihren Wehrdienst anzutreten. Libereco fordert eine zügige Erarbeitung des Zivildienstgesetzes, unter Einbezug belarussischer NGOs in den Prozess.
Im Grunde genommen sieht Artikel 57 der belarussischen Verfassung seit 2001 einen Zivildienst vor. Dennoch wurde bisher kein Zivildienstgesetz erarbeitet. Dieser Widerspruch wurde noch offensichtlicher, als die Anzahl der Wehrdienstverweigerer im Laufe des letzten Jahres zunahm.
Nach der Verurteilung von zwei Wehrdienstverweigerern, Dzmitry Smyk im November 2009 und Ivan Mikhailau am 1. Februar 2010, startete Libereco eine Kampagne für die Freilassung von Ivan Mikhailau aus dem Gefängnis und mit der Forderung an die belarussische Regierung, einen Zivildienst einzuführen. Ein entsprechender Brief an die Minsker Regierung wurde auf Initiative von Libereco von europäischen NGOs und mehreren Deutschen und Schweizer Abgeordneten unterschrieben. In Belarus erhöhte die Kampagne „Für einen alternativen zivilen Dienst in Belarus" (AGS) ihren politischen Druck vor Ort.
Am 18. Februar zeigte die Kampagne ihren ersten Erfolg als Präsident Lukashenka endlich die Ausarbeitung eines Gesetzes als Alternative zum Wehrdienst in Auftrag gab. Bedauerlicherweise wird die Diskussion des Gesetzesentwurfes ausschließlich von einer Arbeitsgruppe der Regierung durchgeführt, während belarussische NGOs nicht am Prozess beteiligt werden. Deshalb haben verschiedene Nichtregierungsorganisationen im vergangenen August einen eigenen Vorschlag für ein Zivildienstgesetz erarbeitet.
Im März wurde Ivan Mikhailau einige Tage früher als erwartet aus dem Gefängnis entlassen. Auch Dzmitry Smyk's Strafe wurde aufgehoben. Trotzdem können Mikhailau und Smyk nach wie vor zum Militärdienst eingezogen werden.
Anfang Juni wurde Yauhien Yakavenka, ,der von den Behörden eine Alternative zum Wehrdienst forderte, aufgrund seiner Wehrdienstverweigerung für schuldig gesprochen und zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Informationen von belarussischen und internationalen NGOs zufolge wurde er am 23. Juli begnadigt. Dennoch ist er weiterhin zum Wehrdienst verpflichtet.
Libereco ist mit einigen der positiven Entwicklungen zufrieden, doch an vielen Stellen sind Verbesserungen erforderlich. Libereco fordert die belarussischen Behörden auf:
- zeitnah ein Zivildienstgesetz auszuarbeiten und in Kraft zu setzen
- belarussische NGOs in den Prozess der Erarbeitung des Gesetzes einzubeziehen
- dem Soldaten Andrei Tsianuta die Möglichkeit gewähren eine Alternative zum Wehrdienst zu wählen
- Dzmitry Smyk, Ivan Mikhailau und Yauhien Yakavenka von der Wehrpficht zu entbinden.