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Pressemitteilung

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12. Oktober 2010 – Gemeinsamer Aufruf: Belarussische Christdemokratische Partei zulassen und Artikel 193.1 abschaffen

Die NGOs Libereco, Östgruppen, IGFM, Norwegisches Helsinki-Komitee, young european swiss und UOKG haben einen gemeinsamen Aufruf an die Belarussische Regierung veröffentlicht.

 

Gemeinsamer Aufruf an die Belarussische Regierung von

 

Libereco – Partnership for Human Rights, Bonn

Östgruppen – Schwedische Initiative für Demokratie und Menschenrechte, Stockholm

Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), Frankfurt

Norwegisches Helsinki-Komitee (NHC), Oslo

Menschenrechte in Belarus e.V., Berlin

young european swiss (yes), Bern

Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e.V.(UOKG), Berlin

 

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Bonn 12.10.2010 Nach der Durchführung einer dritten Gründungsversammlung am 12. September 2010 hat die Belarussische Christdemokratische Partei (BCD) alle für die Registrierung der Partei erforderlichen Dokumente am 17. September 2010 an das Belarussische Justizministerium übergeben. Es ist bereits der dritte Versuch der Partei innerhalb von zwei Jahren, die staatliche Zulassung zu beantragen.

 

Im Jahr 2009 verweigerte das Belarussische Justizministerium die staatliche Registrierung der BCD zweimal aufgrund angeblicher Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Parteigründung. Im Anschluss der beiden 2009 abgehaltenen Gründungskongresse entfesselten die belarussischen Behörden massive Einschüchterungskampagnen und drohten den Gründungsmitgliedern mit Kündigung oder dem Verweis von der Universität.

 

Nach dem dritten Registrierungsantrag ist eine neue Welle von Repressionen gegen die BCD-Gründer zu beobachten. Einschüchterungen wurden in den Städten  Chklou, Homel und Babrujsk beobachtet. Sviatlana Chyliankova, die im Unternehmen „Babrujskagromash“ arbeitet, wurde von ihrem Vorgesetzen gewarnt, dass sie ihre Arbeit verlieren werde, wenn sie ihre Unterschrift als BCD-Gründerin nicht zurückziehe.

 

Wir rufen die belarussische Regierung dazu auf, das Menschenrecht auf Vereinigungsfreiheit zu respektieren, die Belarussische Christdemokratische Partei zu registrieren und die Einschüchterung, Schikanierung und Verfolgung ihrer Mitglieder umgehend zu stoppen.

 

Am 23. September hat der UN-Menschenrechtsrat den Schlussbericht im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung der Menschenrechte in Belarus angenommen. Die belarussische Regierung ignorierte jedoch die Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats, den Strafrechtsartikel 193.1 abzuschaffen, der Aktivitäten in einer nicht registrierten Organisation mit bis zu 2 Jahren Gefängnis bestraft.

 

Im Vorfeld der am 19. Dezember 2010 stattfindenden Präsidentschaftswahlen fordern wir die belarussische Regierung dazu auf, den Strafrechtsartikel 193.1 umgehend abzuschaffen um so das Verbot von Aktivitäten in nicht registrierten Organisationen aufzuheben und die Verfolgung von Aktivisten der belarussischen Zivilgesellschaft und Opposition zu beenden.

 

Wir erklären uns solidarisch mit allen Menschen und Organisationen, die sich in Belarus mit friedlichen Mitteln für die Achtung der Menschenrechte einsetzen.

 

 

Kontakte:

Libereco: info@lphr.org

Östgruppen: info@ostgruppen.se

IGFM: info@igfm.de

NHC: Lindeman@nhc.no

Menschenrechte in Belarus: info@human-rights-belarus.org

yes: info@y-e-s.ch

UOKG: info@uokg.de




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